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Lohnt es sich für dich? Mach den 1‑Minuten‑Check

AVDepot WissenDas Altersvorsorgedepot einfach erklärt

Altersvorsorgedepot für Ehepartner ohne eigenes Einkommen

Für dich, wenn du verheiratet bist und selbst nicht förderberechtigt, etwa weil du dich um die Kinder kümmerst.

Vom Staat: bis 175 € im Jahr

Von Simon Nagelkrämer · Zuletzt geprüft 23.10.2026

Kurz gesagt: Wer selbst nicht förderberechtigt ist, etwa weil er sich um die Kinder kümmert und nicht arbeitet, kann über den Ehepartner gefördert werden. Voraussetzung: ein eigener Vertrag und mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr. Fachleute nennen das „mittelbar förderberechtigt“.

Was du jetzt tun kannst

  1. Einen eigenen Vertrag abschließen
  2. Mindestens 10 € im Monat selbst einzahlen
  3. Kinderzulage vom Anbieter bestätigen lassen

Wer kann über den Partner gefördert werden?

  • Du bist verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Dein Partner ist selbst förderberechtigt, zum Beispiel als Angestellter, Beamter oder Selbstständiger.
  • Ihr lebt nicht dauerhaft getrennt.
  • Du hast einen eigenen Altersvorsorgevertrag.
  • Du zahlst mindestens 120 € im Jahr (10 € im Monat) selbst ein.

Unverheiratete Paare sind ausgeschlossen.

Mit 30: Ein Kind kommt, der Staat gibt Kinderzulage dazu
Auch wer nicht arbeitet, kann über den Partner gefördert werden.

Warum lohnt sich das besonders?

Weil schon 10 € im Monat reichen. Dafür gibt es eine eigene Grundzulage von bis zu 175 € im Jahr. Wie hoch sie genau ist, hängt nicht von deinem Beitrag ab, sondern davon, wie viel dein Partner in seinen eigenen Vertrag einzahlt.

Ehepartner ohne eigenen Anspruch, 10 € im Monat
  • Selbst eingezahlt im Jahr120 €
  • Grundzulage höchstens175 €

    wenn der Partner genug einzahlt

Bundesfinanzministerium, Fragen und Antworten zur Reform (Mai 2026)

Worauf du achten solltest

  • Kein eigener Steuervorteil. Den Sonderausgabenabzug bekommst du als mittelbar Geförderter nicht.
  • Kinderzulage noch unklar. Wie sie in diesem Fall berechnet wird, ist noch nicht eindeutig beschrieben.
  • Nur für Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Unverheiratete Paare sind ausgeschlossen, bei dauerhafter Trennung endet die Förderung.
  • Alter Riester-Vertrag beim Partner? Dann vorher mit dem Anbieter klären, ob du mittelbar gefördert wirst.

Was passiert, wenn ich wieder arbeite?

Dann wirst du selbst förderberechtigt und behältst deinen Vertrag einfach. Ab dann gilt die volle Förderung: bis zu 540 € Grundzulage, abhängig von deinem eigenen Beitrag.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Hausfrau oder Hausmann die volle Grundzulage? Nein. Mittelbar Geförderte bekommen höchstens 175 € im Jahr. Die Höhe richtet sich nach den Beiträgen deines Partners.

Brauche ich wirklich einen eigenen Vertrag? Ja. Ein gemeinsames Depot gibt es nicht. Jeder Partner braucht seinen eigenen Vertrag.

Was ist bei einer Scheidung? Ab dauerhafter Trennung entfällt die mittelbare Förderung. Das Guthaben bleibt in deinem Vertrag.


Stand: 23.10.2026. Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.