Sondervermögen Frühstartrente: der staatliche Topf für Kinder
Von Simon Nagelkrämer · Zuletzt geprüft 21.10.2026
Kurz gesagt: Wenn Eltern für ihr Kind keinen eigenen Vertrag abschließen, wird die Frühstart-Rente ab dem 1. Januar 2028 in einem gemeinsamen staatlichen Topf angelegt: dem Sondervermögen.
- Das Geld aller Kinder ohne eigenen Vertrag wird dort zusammen angelegt
- Eigene Einzahlungen von Eltern oder Großeltern sind dort nicht möglich
- Später kann das Guthaben in einen eigenen Altersvorsorgedepot-Vertrag des Kindes umziehen
Achtung: Laut Bundestagsbeschluss fällt Geld, das nie in einen eigenen Vertrag übertragen wird, nach dem Jahr zurück an den Staat, in dem der Jahrgang 35 wird. Die Regierung prüft noch Änderungen. Sicherer ist es, die Übertragung nicht zu vergessen.
Mehr dazu: Frühstart-Rente.
Stand: 21.10.2026. Information, keine Anlageberatung.