Auszahlung: Rente oder Auszahlplan?
Von Simon Nagelkrämer · Zuletzt geprüft 22.10.2026
Kurz gesagt: Ab 65 (spätestens mit 70) wird ausgezahlt. Du wählst zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan, der mindestens bis 85 läuft. Jede Auszahlung wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Wann kommst du an das Geld?
- bis 65AnsparenGeld ist gebunden. Kündigen kostet die Förderung.
- 65–70Start wählenFrühestens mit 65 oder mit der gesetzlichen Rente, spätestens mit 70.
- bis 85Auszahlplan läuftMindestens bis 85. Alternativ: lebenslange Rente.
- Frühestens mit 65 oder mit Beginn deiner gesetzlichen Altersrente
- Spätestens mit 70 muss die Auszahlung starten. Hast du nichts vereinbart, beginnt sie mit 65
- Zum Start kannst du dir einmalig bis zu 30 % auf einmal auszahlen lassen (voll steuerpflichtig)
- Vorher ist das Geld gebunden. Kündigen kostet die Förderung.
Auszahlplan oder lebenslange Rente: Was ist besser?
| Auszahlplan | Lebenslange Rente | |
|---|---|---|
| Laufzeit | mindestens bis 85 | bis zum Tod |
| Monatliche Höhe | meist höher | meist niedriger |
| Geld bleibt angelegt | ja, Rest arbeitet weiter | nein, Kapital geht an den Versicherer |
| Risiko | Geld kann vor dem Tod aufgebraucht sein | keins, dafür Aufschlag für Langlebigkeit |
| Für wen | wer flexibel bleiben will oder andere Einkommen hat | wer sicher bis zum Lebensende planen will |
Die Lebenserwartung liegt für viele heute schon über 85, vor allem bei Frauen. Wer den Auszahlplan wählt, sollte für die Zeit danach andere Einkommen haben (gesetzliche Rente, Immobilie, freies Depot).
Wie wird die Auszahlung versteuert?
Im Altersvorsorgedepot sind die Erträge während der Ansparphase steuerfrei. Dafür ist jede Auszahlung voll einkommensteuerpflichtig, mit deinem persönlichen Steuersatz im Alter (nachgelagerte Besteuerung).
Für die meisten lohnt sich das, weil der Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als im Berufsleben. Wer im Alter hohe andere Einkünfte erwartet, sollte das einrechnen.
Was passiert im Todesfall?
Das Guthaben soll vererbbar sein. Wie genau das bei Auszahlplan und Rente geregelt ist und ob dabei Förderung zurückgezahlt werden muss, prüfen wir noch gegen den Gesetzestext und ergänzen den Abschnitt.
Mehr dazu: Auszahlplan und Überblick
Gut zu wissen:
- Auf die Auszahlungen zahlst du als gesetzlich Pflichtversicherter keine Kranken- und Pflegeversicherung. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen grob 20 bis 22 %, siehe Krankenkassenbeiträge auf das Altersvorsorgedepot.
- Zum Start der Auszahlung kannst du den Anbieter wechseln, zum Beispiel zu einer Versicherung, die dir eine lebenslange Rente zahlt.
- Ziehst du im Ruhestand dauerhaft außerhalb der EU, musst du die Förderung zurückzahlen.
Häufige Fragen
Ab wann kann ich mir das Altersvorsorgedepot auszahlen lassen? Frühestens mit 65 oder mit Beginn deiner gesetzlichen Altersrente, spätestens mit 70.
Kann ich mir alles auf einmal auszahlen lassen? Nein. Zu Beginn der Auszahlung kannst du dir aber einmalig bis zu 30 % auf einmal auszahlen lassen. Der Rest läuft als lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85. Ausnahme: Ist die Rente sehr klein (2026 unter etwa 59 € im Monat), darf alles auf einmal ausgezahlt werden.
Muss ich die Auszahlungen versteuern? Ja. Die Auszahlungen aus dem geförderten Teil werden voll mit deinem persönlichen Steuersatz im Alter versteuert.
Stand: 22.10.2026. Information, keine Anlage- oder Steuerberatung.