Zahle ich Krankenkassenbeiträge auf mein Altersvorsorgedepot?
Für dich, wenn du als Rentner freiwillig gesetzlich versichert sein könntest, etwa nach Jahren in der privaten Kasse oder als Selbstständiger.
Von Simon Nagelkrämer · Zuletzt geprüft 23.10.2026
Kurz gesagt: Das hängt davon ab, wie du als Rentner krankenversichert bist. Bist du in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, zahlst du auf die Auszahlung nichts. Bist du freiwillig gesetzlich versichert, gehen grob 20 bis 22 % an Kranken- und Pflegekasse. Privat Versicherte zahlen nichts extra. Entscheidend ist dein Status im Alter, nicht während du arbeitest.
Was du jetzt tun kannst
- Bei der Krankenkasse fragen, ob du die Vorversicherungszeit für die Rentner-Versicherung voraussichtlich erfüllst
- Warst du privat versichert: zählen, wie viele Jahre in die zweite Hälfte deines Arbeitslebens fallen
- Willst du im Alter selbstständig weiterarbeiten: klären, ab wann das als hauptberuflich gilt
Wer zahlt was auf die Auszahlung?
| Wie du als Rentner versichert bist | Beiträge auf das Altersvorsorgedepot |
|---|---|
| Gesetzlich pflichtversichert (Krankenversicherung der Rentner) | keine |
| Gesetzlich freiwillig versichert | ja, grob 20–22 % der Auszahlung |
| Privat versichert | keine, die Prämie hängt nicht vom Einkommen ab |
Das gilt für die lebenslange Rente genauso wie für den Auszahlplan.
Warum der Unterschied? Pflichtversicherte Rentner zahlen Beiträge nur auf bestimmte Einnahmen, etwa die gesetzliche Rente und Betriebsrenten. Auszahlungen aus geförderten privaten Verträgen gehören nicht dazu. Bei freiwillig Versicherten zählt dagegen fast jedes Einkommen, also auch dein Depot. Laut GKV-Spitzenverband gilt das ausdrücklich auch für das Altersvorsorgedepot.
Wie viel kostet das?
Ein Beispiel: Aus 150 € im Monat ab 30 Jahren kann mit 67 eine Auszahlung von rund 1.314 € im Monat werden (Auszahlplan bis 85, Modellrechnung). Freiwillig Versicherte zahlen darauf grob:
| Im Monat | |
|---|---|
| Auszahlung aus dem Depot | 1.314 € |
| Kranken- und Pflegeversicherung (20–22 %) | etwa 263–289 € |
Dazu kommt die Einkommensteuer, die alle zahlen. Den Beitrag trägst du als freiwillig Versicherter allein, niemand zahlt die Hälfte dazu.
Zwei Grenzen bremsen das (Werte 2026):
- Obergrenze: Beiträge gibt es nur auf Einnahmen bis 5.812,50 € im Monat. Liegst du mit Rente, Miete und Co. schon darüber, kostet das Depot keinen Cent extra.
- Untergrenze: Freiwillig Versicherte zahlen mindestens Beiträge auf 1.318,33 € im Monat, auch wenn sie weniger haben. Bist du darunter, erhöht die Auszahlung deinen Beitrag erst, wenn du die Grenze überschreitest.
Wer ist im Alter freiwillig versichert?
Das ist die eigentliche Frage. Pflichtversichert als Rentner bist du, wenn du in der zweiten Hälfte deines Arbeitslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert warst. Dabei zählen mit:
- Pflichtversicherung als Angestellter
- freiwillige gesetzliche Versicherung, zum Beispiel als Selbstständiger
- Familienversicherung über den Partner
- pauschal 3 Jahre für jedes Kind
Freiwillig versichert bleibst du im Alter vor allem in zwei Fällen:
- Du warst länger privat versichert, etwa einige Jahre als Gutverdiener oder Selbstständiger, und schaffst die neun Zehntel deshalb nicht.
- Du arbeitest als Rentner hauptberuflich selbstständig weiter. Dann ist die Krankenversicherung der Rentner ausgeschlossen.
Betrifft das alle Selbstständigen?
Nein, und hier wird oft zu grob gewarnt. Viele Selbstständige sind während des Berufslebens freiwillig gesetzlich versichert. Diese Zeiten zählen aber für die neun Zehntel mit. Wer also immer gesetzlich versichert war und im Alter nicht hauptberuflich weiterarbeitet, landet meist in der Pflichtversicherung der Rentner. Dann zahlt er auf das Depot nichts.
Wirklich betroffen sind vor allem Selbstständige, die eine Zeit lang privat versichert waren, und alle, die im Rentenalter hauptberuflich weiterarbeiten wollen.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot dann trotzdem?
Für freiwillig Versicherte schrumpft der Vorteil spürbar. Steuern im Alter plus gut ein Fünftel für die Krankenkasse können zusammen die Hälfte der Auszahlung übersteigen. Die Zulagen in der Ansparphase gleichen das bei kleinen Beiträgen oft noch aus, bei hohen Beiträgen und hohem Steuersatz im Alter nicht unbedingt.
Ein normaler ETF-Sparplan ist für freiwillig Versicherte übrigens auch nicht beitragsfrei: Auf Kapitalerträge fallen ebenfalls Kassenbeiträge an. Der Unterschied: Beim ETF-Sparplan zählen nur die Gewinne, beim Altersvorsorgedepot nach Auskunft des GKV-Spitzenverbands die ganze Auszahlung, also auch das Geld, das du selbst eingezahlt hast.
Rechne deinen Fall mit dem ETF-Vergleich durch und zieh in Gedanken gut ein Fünftel von der Auszahlung ab, falls du im Alter freiwillig versichert sein wirst.
Häufige Fragen
Zahlen Rentner Krankenkassenbeiträge auf das Altersvorsorgedepot? Pflichtversicherte Rentner nicht. Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner schon, grob 20 bis 22 % der Auszahlung. Privat Versicherte zahlen nichts extra.
Gilt das auch für den Auszahlplan? Ja. Ob lebenslange Rente oder Auszahlplan, macht für die Krankenkasse keinen Unterschied.
Ich bin als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert. Zahle ich später Beiträge auf mein Depot? Nicht unbedingt. Freiwillige gesetzliche Zeiten zählen für die Pflichtversicherung der Rentner mit. Schaffst du die neun Zehntel und arbeitest im Alter nicht hauptberuflich weiter, bist du pflichtversichert und zahlst auf das Depot nichts.
Was ist mit der Einmalauszahlung von bis zu 30 % zu Rentenbeginn? Für Pflichtversicherte bleibt auch sie beitragsfrei. Bei privaten Rentenversicherungen verteilen die Kassen eine Kapitalzahlung nach einheitlichen Regeln auf 10 Jahre (jeden Monat 1/120). Ob das beim Altersvorsorgedepot genauso gilt, ist noch nicht geklärt.
Zahle ich als Privatversicherter mehr, wenn ich eine Auszahlung bekomme? Nein. Die private Krankenversicherung richtet sich nicht nach deinem Einkommen.
Stand: 23.10.2026. Information, keine Anlage-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Die Beitragssätze ändern sich jedes Jahr; dein genauer Status lässt sich nur mit deiner Krankenkasse klären.