Altersvorsorgedepot als GmbH-Geschäftsführer: Bekomme ich die Zulagen?
Für dich, wenn du Geschäftsführer einer GmbH oder UG bist.
Von Simon Nagelkrämer · Zuletzt geprüft 23.10.2026
Kurz gesagt: Oft nicht. Neu gefördert werden Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Arbeit. Dein Geschäftsführergehalt zählt steuerlich aber als Arbeitslohn, deine Gewinnausschüttung als Kapitalertrag. Beides öffnet die Förderung nicht. Bekommen kannst du sie, wenn du rentenversicherungspflichtig bist, im selben Jahr eigene gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte hast oder über deinen Ehepartner.
Was du jetzt tun kannst
- In deinem Statusbescheid nachsehen, ob du rentenversicherungspflichtig bist
- Prüfen, ob du eigene gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte hast
- Sonst den Weg über deinen Ehepartner prüfen
Warum zählen Geschäftsführer nicht als Selbstständige?
Das Gesetz schaut nicht darauf, ob du dich als Unternehmer fühlst, sondern darauf, welche Art von Einkünften du hast. Neu förderberechtigt ist, wer unter 67 ist und im Jahr
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (Freiberufler) hat und
- für dieses Jahr eine Steuererklärung abgibt.
Als Geschäftsführer einer GmbH oder UG bekommst du dagegen:
| Was du bekommst | Was es steuerlich ist | Öffnet die Förderung? |
|---|---|---|
| Geschäftsführergehalt | Arbeitslohn | nur mit Rentenversicherungspflicht |
| Gewinnausschüttung | Kapitalertrag | nein |
| Gewinn als Einzelunternehmer oder Freiberufler | Gewerbe / selbstständige Arbeit | ja |
Bin ich rentenversicherungspflichtig?
Das entscheidet sich an deiner Stellung in der Firma:
- Fremd-Geschäftsführer (ohne Anteile) und Minderheits-Gesellschafter ohne umfassende Sperrminorität sind meist ganz normal angestellt und rentenversicherungspflichtig. Dann bist du förderberechtigt wie jeder Angestellte.
- Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (in der Regel ab 50 % der Anteile oder mit einer umfassenden Sperrminorität, mit der du alle Beschlüsse der Gesellschafter blockieren kannst) gelten als selbstständig und sind nicht rentenversicherungspflichtig. Über das Gehalt gibt es dann keine Förderung.
Bist du unsicher, klärt die Deutsche Rentenversicherung das verbindlich im Statusfeststellungsverfahren. Oft ist das schon bei der Gründung passiert, dann steht es in deinem Bescheid.
Welche Wege gibt es trotzdem?
1. Eigene gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte. Hast du im selben Jahr zusätzlich solche Einkünfte und gibst eine Steuererklärung ab, bist du für dieses Jahr förderberechtigt. Beispiele:
- Du bist an einer GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt. Gewinne daraus sind in der Regel gewerbliche Einkünfte.
- Du hast eine kleine freiberufliche Nebentätigkeit, etwa als Dozent oder Fachautor.
Ob dafür schon ein kleiner Betrag reicht und ob ein Verlust zählt, ist noch nicht geklärt. Hier lohnt die Rückfrage beim Steuerberater.
2. Über deinen Ehepartner. Ist dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner förderberechtigt, kannst du mittelbar gefördert werden: eigener Vertrag, mindestens 120 € im Jahr, Grundzulage dann höchstens 175 €. Mehr dazu: Ehepartner.
3. Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk. Als angestellter Arzt, Anwalt oder Architekt mit Pflichtmitgliedschaft bist du förderberechtigt, wenn du bis Jahresende in die Datenweitergabe einwilligst.
Welche Alternativen gibt es ohne Förderung?
Gehst du leer aus, bleiben die üblichen Wege für Geschäftsführer, zum Beispiel die Rürup-Rente mit hohem Steuerabzug oder eine betriebliche Altersvorsorge über die GmbH. Welcher Weg passt, hängt stark von deiner Firma ab. Das ist ein Fall für den Steuerberater.
Häufige Fragen
Bekommen GmbH-Geschäftsführer Zulagen fürs Altersvorsorgedepot? Nur, wenn sie rentenversicherungspflichtig sind, im selben Jahr eigene gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben, Pflichtmitglied eines Versorgungswerks sind oder über den Ehepartner mittelbar gefördert werden. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ohne solche Einkünfte bekommen keine Zulagen.
Zählt die Gewinnausschüttung meiner GmbH? Nein. Ausschüttungen sind Kapitalerträge, keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Gilt das auch für die UG (haftungsbeschränkt)? Ja. Die UG ist eine Form der GmbH, es gelten dieselben Regeln.
Ich bin Einzelunternehmer. Betrifft mich das? Nein. Als Einzelunternehmer hast du gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte und bist ab 2027 förderberechtigt, wenn du unter 67 bist und für das Jahr eine Steuererklärung abgibst. Land- und Forstwirte zählen nicht dazu. Siehe Altersvorsorgedepot für Selbstständige.
Muss ich die Förderberechtigung jedes Jahr neu erfüllen? Ja. Sie wird für jedes Beitragsjahr einzeln geprüft. Fehlen in einem Jahr die passenden Einkünfte, gibt es für dieses Jahr keine Zulage.
Stand: 23.10.2026. Information, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Ob du förderberechtigt bist, klärst du im Einzelfall am besten mit deinem Steuerberater.