Günstigerprüfung
Von Simon Nagelkrämer · Zuletzt geprüft 21.10.2026
Bei der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt zwei Wege: die Zulagen oder den Abzug deiner Beiträge als Sonderausgaben. Absetzbar sind Eigenbeiträge bis 1.800 € plus die Zulagen.
Bringt der Steuerabzug mehr als die Zulagen, bekommst du die Differenz über die Steuererklärung erstattet. Die Zulagen behältst du trotzdem.
Faustregel: Ohne Kinder und bei 1.800 € Eigenbeitrag lohnt sich der Abzug ab einem Grenzsteuersatz von rund 23 %.
Du musst nichts beantragen außer deine Beiträge in der Steuererklärung anzugeben. Den Rest prüft das Finanzamt.
Mehr dazu: Förderung & Zulagen
Stand: 21.10.2026. Vereinfachte Darstellung, keine Steuerberatung.