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Günstigerprüfung

Von Simon Nagelkrämer · Zuletzt geprüft 21.10.2026

Bei der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt zwei Wege: die Zulagen oder den Abzug deiner Beiträge als Sonderausgaben. Absetzbar sind Eigenbeiträge bis 1.800 € plus die Zulagen.

Bringt der Steuerabzug mehr als die Zulagen, bekommst du die Differenz über die Steuererklärung erstattet. Die Zulagen behältst du trotzdem.

Faustregel: Ohne Kinder und bei 1.800 € Eigenbeitrag lohnt sich der Abzug ab einem Grenzsteuersatz von rund 23 %.

Du musst nichts beantragen außer deine Beiträge in der Steuererklärung anzugeben. Den Rest prüft das Finanzamt.

Mehr dazu: Förderung & Zulagen


Stand: 21.10.2026. Vereinfachte Darstellung, keine Steuerberatung.