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AVDepot WissenDas Altersvorsorgedepot einfach erklärt

Sonderausgabenabzug: Steuern sparen mit der Altersvorsorge

Von Simon Nagelkrämer · Zuletzt geprüft 21.10.2026

Kurz gesagt: Deine Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot (bis 1.800 € im Jahr) plus die Zulagen kannst du in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Das senkt dein zu versteuerndes Einkommen.

Du bekommst aber nicht beides voll: Das Finanzamt prüft, ob dir der Steuervorteil mehr bringt als die Zulage. Nur den Unterschied bekommst du zusätzlich zurück. Das nennt sich Günstigerprüfung.

Beispiel: 1.800 € Beitrag + 540 € Zulage = 2.340 € Abzug. Bei 30 % Steuersatz sind das 702 € Steuervorteil. Davon zieht das Finanzamt die 540 € Zulage ab. Du bekommst 162 € extra zurück.

Bei kleinem Einkommen bringt der Abzug meist nichts zusätzlich. Dann ist die Zulage schon der bessere Teil.


Stand: 21.10.2026. Information, keine Steuerberatung.