Sonderausgabenabzug: Steuern sparen mit der Altersvorsorge
Von Simon Nagelkrämer · Zuletzt geprüft 21.10.2026
Kurz gesagt: Deine Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot (bis 1.800 € im Jahr) plus die Zulagen kannst du in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Das senkt dein zu versteuerndes Einkommen.
Du bekommst aber nicht beides voll: Das Finanzamt prüft, ob dir der Steuervorteil mehr bringt als die Zulage. Nur den Unterschied bekommst du zusätzlich zurück. Das nennt sich Günstigerprüfung.
Beispiel: 1.800 € Beitrag + 540 € Zulage = 2.340 € Abzug. Bei 30 % Steuersatz sind das 702 € Steuervorteil. Davon zieht das Finanzamt die 540 € Zulage ab. Du bekommst 162 € extra zurück.
Bei kleinem Einkommen bringt der Abzug meist nichts zusätzlich. Dann ist die Zulage schon der bessere Teil.
Stand: 21.10.2026. Information, keine Steuerberatung.