Wird das Altersvorsorgedepot auf Grundsicherung oder Bürgergeld angerechnet?
Für dich, wenn du wenig verdienst oder Bürgergeld bekommst.
Vom Staat: bis 540 € im Jahr + 300 € je Kind
Von Simon Nagelkrämer · Zuletzt geprüft 22.10.2026
Kurz gesagt: Solange du sparst, ist der geförderte Teil geschützt: Das Jobcenter oder Sozialamt darf nicht verlangen, dass du ihn auflöst. Im Alter wird die Auszahlung zwar als Einkommen angerechnet, aber bei der Grundsicherung gibt es für zusätzliche Vorsorge einen Freibetrag von bis zu 281,50 € im Monat. Den Freibetrag gibt es aber nur für eine lebenslange Rente – nicht für einen Auszahlplan.
Ist das Altersvorsorgedepot beim Bürgergeld geschützt?
Ja, wie bisher bei Riester. Geschützt ist:
- was du im Rahmen der Förderung eingezahlt hast
- die Zulagen vom Staat
- die Erträge darauf
Nicht automatisch geschützt sind Einzahlungen über der Fördergrenze. Die können als normales Vermögen zählen.
Wichtig: Der Schutz gilt nur, solange du das Geld nicht vorzeitig herausholst. Kündigst du, musst du Förderung zurückzahlen, und der Rest zählt als normales Vermögen.
Wie wird die Auszahlung bei Grundsicherung im Alter angerechnet?
Für Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge gibt es einen Freibetrag:
| Schritt | Regel |
|---|---|
| Die ersten 100 € | bleiben komplett frei |
| Alles darüber | davon bleiben 30 % frei |
| Obergrenze | höchstens 281,50 € im Monat (2026) |
Beispiel: Du bekommst 250 € im Monat aus deinem Altersvorsorgedepot. Frei bleiben 100 € + 30 % von 150 € = 145 €. Nur 105 € werden auf die Grundsicherung angerechnet. Du hast also 145 € mehr im Monat als ohne Vorsorge.
Gilt der Freibetrag auch für den Auszahlplan?
Nein. Der Freibetrag gilt nur für Geld, das bis zum Lebensende jeden Monat gezahlt wird. Das Bundesfinanzministerium sagt ausdrücklich: Langlaufende Auszahlpläne sind nicht erfasst.
- Lebenslange Rente: Freibetrag gilt
- Auszahlplan bis mindestens 85: kein Freibetrag, die Auszahlung wird voll angerechnet
Wenn du damit rechnest, im Alter auf Grundsicherung angewiesen zu sein, wähl deshalb die lebenslange Rente. Die Entscheidung triffst du erst zum Rentenbeginn. Mehr dazu: Auszahlphase.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot bei kleinem Einkommen trotzdem?
Meistens ja, aus zwei Gründen:
- Hohe Förderquote: Bei 10 € im Monat gibt der Staat 50 % dazu. Mit Kindern sogar deutlich mehr als du selbst einzahlst.
- Nicht jeder mit kleinem Einkommen landet in der Grundsicherung. Oft reicht ein kleines Plus, um ganz ohne Amt auszukommen.
Nur wer sicher weiß, dass er im Alter Grundsicherung bekommt, sollte genauer hinschauen. Dann bleibt vom Altersvorsorgedepot nur der Freibetrag als echtes Plus.
Häufige Fragen
Muss ich mein Altersvorsorgedepot auflösen, wenn ich Bürgergeld beantrage? Nein, der geförderte Teil ist geschützt.
Kann ich im Bürgergeld weiter einzahlen? Ja. Förderberechtigt bleibst du, wenn du direkt vor dem Bürgergeld förderberechtigt warst, zum Beispiel als Angestellte oder Angestellter. Dann reichen 10 € im Monat für die Zulage.
Wird die Frühstart-Rente meines Kindes angerechnet? Sie ist für die Rente des Kindes bestimmt und gehört dem Kind, nicht den Eltern. Genaue Regeln für Sozialleistungen stehen noch aus.
Wo bekomme ich verbindliche Auskunft? Beim Sozialamt, beim Jobcenter oder bei einer unabhängigen Sozialberatung, zum Beispiel der Verbraucherzentrale oder einem Sozialverband.
Stand: 22.10.2026. Quelle u. a.: Bundesfinanzministerium, Fragen und Antworten zur Reform (Mai 2026). Information, keine Rechts-, Anlage- oder Steuerberatung.