Zum Inhalt springen

Lohnt es sich für dich? Mach den 1‑Minuten‑Check

AVDepot WissenDas Altersvorsorgedepot einfach erklärt

Zulage beantragen: So kommt das Geld vom Staat ins Depot

Für dich, wenn du ein Altersvorsorgedepot eröffnest oder schon einzahlst.

Vom Staat: bis 540 € im Jahr + 300 € je Kind

Von Simon Nagelkrämer · Zuletzt geprüft 23.10.2026

Kurz gesagt: Du beantragst die Zulage nicht beim Staat, sondern bei deinem Anbieter. Am einfachsten gibst du ihm beim Abschluss einmal die Erlaubnis, das jedes Jahr für dich zu tun. Das heißt Dauerzulageantrag. Das Geld kommt immer im Folgejahr ins Depot. Vergisst du den Antrag, hast du zwei Jahre Zeit, ihn nachzuholen.

Was du jetzt tun kannst

  1. Beim Abschluss den Dauerzulageantrag erteilen
  2. Kinder mit Kindergeld angeben
  3. Im Folgejahr prüfen, ob die Zulage gebucht ist

Wie beantrage ich die Zulage?

Das läuft über deinen Anbieter, nicht über das Finanzamt:

  1. 1Du zahlst einIm ganzen Jahr mindestens 120 €. Für die volle Grundzulage 1.800 €.
  2. 2Anbieter meldetNach Ende des Jahres schickt dein Anbieter deine Einzahlungen an die Zulagenstelle (ZfA).
  3. 3ZfA prüftSie prüft, ob du förderberechtigt bist und wie viel dir zusteht.
  4. 4Geld kommtDie Zulage wird direkt in dein Depot gebucht.

Ohne Dauerzulageantrag musst du jedes Jahr selbst einen Antrag beim Anbieter stellen.

Jeden Monat: Du zahlst ein, der Staat legt drauf
Du zahlst ein, der Staat legt im Folgejahr drauf.

Was ist ein Dauerzulageantrag?

Eine Vollmacht an deinen Anbieter: Er darf die Zulage jedes Jahr für dich beantragen. Du erteilst sie einmal, oft direkt beim Abschluss.

  • Sie gilt, bis du sie widerrufst
  • Sie gilt nur für diesen Anbieter. Wechselst du den Anbieter, erteilst du sie beim neuen neu
  • Du kannst sie auch nachträglich erteilen, auch für frühere Jahre, solange die Frist läuft

Welche Frist gilt für den Zulagenantrag?

Du hast bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr Zeit. Danach ist die Zulage für dieses Jahr weg.

Du zahlst ein im JahrZulage kommt frühestensAntrag spätestens bis
2027202831.12.2029
2028202931.12.2030
2029203031.12.2031

Die erste Zulage fürs Altersvorsorgedepot gibt es also frühestens 2028, für das Sparjahr 2027.

Was muss ich meinem Anbieter melden?

Alles, was deine Zulage kleiner macht oder wegfallen lässt: etwa wenn für ein Kind kein Kindergeld mehr fließt, du nicht mehr förderberechtigt bist oder dich vom Partner trennst, über den du mittelbar gefördert wirst. Neue Kinder gibst du ebenfalls an.

Worauf du achten solltest

  • „540 € vom Staat“ heißt nicht sofort. Die Zulage kommt immer erst im Folgejahr, fürs Altersvorsorgedepot frühestens 2028.
  • Die Vollmacht zieht nicht mit um. Beim Anbieterwechsel neu erteilen.
  • Zu viel gezahlte Zulagen holt die ZfA zurück, oft erst Jahre später, direkt aus deinem Depot.
  • Höchstens zwei Verträge werden gefördert, unter 120 € im Jahr gibt es nichts.

Häufige Fragen

Muss ich die Zulage jedes Jahr neu beantragen? Nein, wenn du deinem Anbieter einmal einen Dauerzulageantrag gegeben hast. Sonst ja.

Kann ich die Zulage rückwirkend beantragen? Ja, bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Sparjahr. Für Einzahlungen 2027 also bis 31.12.2029.

Muss ich den Berufseinsteigerbonus extra beantragen? Ein eigener Antrag ist im Gesetz nicht vorgesehen. Der Bonus erhöht die Grundzulage und läuft über den normalen Zulagenantrag. Mehr: Berufseinsteigerbonus.

Muss ich das Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung angeben? Als Angestellter für die Zulage nicht. Als Selbstständiger oder Freiberufler musst du für das Jahr eine Steuererklärung abgeben, sonst bist du gar nicht förderberechtigt. Wenn du zusätzlich den Sonderausgabenabzug willst, gibst du deine Beiträge in der Steuererklärung an. Das Finanzamt prüft dann, ob dir das mehr bringt als die Zulage.

Wann kommt die Zulage aufs Depot? Immer rückwirkend im Folgejahr, wenn feststeht, wie viel du im Jahr eingezahlt hast. Einen festen Tag gibt es nicht. Im Depot siehst du sie als eigene Buchung.

Was müssen Beamte beachten? Beamte müssen ihrem Dienstherrn erlauben, Daten an die ZfA zu geben. Ohne diese Einwilligung gibt es keine Zulage.

Wer zahlt die Zulage aus? Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Sie gehört zur Deutschen Rentenversicherung Bund.


Stand: 23.10.2026. Information, keine Anlage- oder Steuerberatung.