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Lohnt es sich für dich? Mach den 1‑Minuten‑Check

AVDepot WissenDas Altersvorsorgedepot einfach erklärt

Altersvorsorgedepot für Beamte

Für dich, wenn du verbeamtet bist.

Vom Staat: bis 540 € im Jahr + 300 € je Kind

Von Simon Nagelkrämer · Zuletzt geprüft 22.10.2026

Kurz gesagt: Ja, Beamte bekommen die volle Förderung: bis 540 € Grundzulage und bis 300 € je Kind im Jahr. Wichtig ist eine Einwilligung gegenüber deinem Dienstherrn, damit deine Daten an die Zulagenstelle gehen dürfen. Ohne sie gibt es keine Zulage.

Was du jetzt tun kannst

  1. Einwilligung bei deiner Besoldungsstelle abgeben oder prüfen, ob sie schon vorliegt
  2. Depot eröffnen und den Dauerzulageantrag erteilen
  3. Deinen Steuersatz im Alter grob schätzen

Probier es aus: Wie viel legt der Staat drauf?

Kinder mit Kindergeld
0
Du im Jahr1.800 €
Staat legt drauf+ 540 €

Volle Förderung erreicht. Mehr einzahlen geht, der Zuschuss steigt aber nicht mehr.

Sind Beamte förderberechtigt?

Ja. Beamte waren schon bei Riester unmittelbar förderberechtigt, und das bleibt beim Altersvorsorgedepot so. Neu ist nur, wie viel es gibt: Die Zulagen sind deutlich höher als bei Riester.

Welche Einwilligung brauche ich?

Die Zulagen zahlt die Zentrale Zulagenstelle (ZfA). Damit sie prüfen kann, ob dir die Förderung zusteht, braucht sie Angaben zu deiner Besoldung. Diese Daten darf dein Dienstherr nur weitergeben, wenn du eingewilligt hast.

  • Die Einwilligung gibst du gegenüber deiner Besoldungsstelle ab.
  • Sie muss rechtzeitig vorliegen, sonst fällt die Zulage für das Jahr weg.
  • Hattest du schon einen Riester-Vertrag, hast du die Einwilligung vermutlich bereits erteilt. Frag im Zweifel bei deiner Besoldungsstelle nach.

Lohnt es sich für Beamte?

Beamte haben mit der Pension schon eine gute Grundversorgung. Trotzdem gibt es eine Lücke zum letzten Gehalt, und die Förderquote ist für alle gleich hoch. Weil Pensionen später voll versteuert werden, solltest du den Steuersatz im Alter realistisch einschätzen. Unser Vergleich mit dem ETF-Sparplan zeigt, ab wann es knapp wird.

Häufige Fragen

Bekommen auch Beamte auf Probe oder Widerruf die Förderung? Nach bisheriger Praxis ja, wenn sie Besoldung erhalten und die Einwilligung vorliegt. Prüfe deinen Fall bei der Besoldungsstelle.

Was ist mit Pensionären? Für Versorgungsempfänger gelten Sonderregeln. Hier lohnt sich eine Einzelfallprüfung.

Kann mein Ehepartner über mich gefördert werden? Ja, wenn er selbst nicht förderberechtigt ist, einen eigenen Vertrag hat und mindestens 120 € im Jahr einzahlt. Mehr dazu: Ehepartner ohne eigenes Einkommen.


Stand: 22.10.2026. Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.