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AVDepot WissenDas Altersvorsorgedepot einfach erklärt

Ist das Altersvorsorgedepot bei Pfändung und Insolvenz geschützt?

Für dich, wenn du selbstständig bist, Schulden hast oder dich gegen das Risiko einer Pleite absichern willst.

Von Simon Nagelkrämer · Zuletzt geprüft 23.10.2026

Kurz gesagt: Der geförderte Teil ist geschützt: deine Beiträge bis 1.800 € im Jahr, die Zulagen und die Erträge darauf. Gläubiger und Insolvenzverwalter kommen da nicht ran. Das gilt nach heutiger Rechtslage wie bei Riester. Nicht geschützt sind Einzahlungen über der Fördergrenze und das Geld, sobald es ausgezahlt ist. Ein normales ETF-Depot ist dagegen komplett pfändbar.

Was du jetzt tun kannst

  1. Den Dauerzulageantrag erteilen, denn der Schutz hängt an der tatsächlichen Förderung
  2. Jedes Jahr mindestens 120 € einzahlen, damit das Jahr gefördert ist
  3. Was über 1.800 € hinausgeht, nicht als geschützt einplanen

Warum ist das Altersvorsorgedepot geschützt?

Das Gesetz sagt: Gefördertes Altersvorsorgevermögen samt Erträgen und der Anspruch auf die Zulage sind nicht übertragbar. Was nicht übertragbar ist, kann auch nicht gepfändet werden. In einer Privatinsolvenz gehört es deshalb nicht zu dem Vermögen, das an die Gläubiger verteilt wird.

Für Riester-Verträge hat der Bundesgerichtshof das 2017 bestätigt. Das Altersvorsorgedepot ist ebenfalls ein geförderter Altersvorsorgevertrag. Nach heutiger Rechtslage gilt der Schutz deshalb wie bei Riester. Ein Urteil speziell zum Altersvorsorgedepot gibt es noch nicht.

Was genau ist geschützt und was nicht?

Geschützt?
Deine Beiträge bis 1.800 € im Jahr, wenn gefördertja
Zulagen vom Staatja
Erträge auf den geförderten Teilja
Einzahlungen über 1.800 € im Jahrnein
Beiträge aus Jahren ohne Förderungnein
Laufende Auszahlung im Alterteilweise, wie Arbeitseinkommen
Einmalauszahlung (bis 30 %) auf dem Girokontonein, nur normaler Kontoschutz
Normales ETF-Depot zum Vergleichnein

Was heißt „tatsächlich gefördert“?

Der Bundesgerichtshof hat den Schutz bei Riester daran geknüpft, dass die Beiträge wirklich gefördert wurden: Der Vertrag muss förderfähig sein, ein Zulagenantrag gestellt sein und die Voraussetzungen für die Zulage vorliegen.

Für dich heißt das: Ein Jahr ohne Antrag oder ohne Förderberechtigung kann ein Jahr ohne Schutz sein. Mit dem Dauerzulageantrag passiert dir das nicht aus Versehen.

Was gilt im Alter?

Sobald das Geld fließt, ändert sich die Lage:

  • Monatliche Auszahlung (Rente oder Auszahlplan): pfändbar wie ein Gehalt, also nur der Teil über den Pfändungsfreigrenzen.
  • Einmalauszahlung zu Rentenbeginn: Liegt das Geld auf deinem Girokonto, ist es nur so geschützt wie jedes andere Guthaben dort, etwa über ein Pfändungsschutzkonto.

Warum ist das für Selbstständige wichtig?

Als Selbstständiger haftest du je nach Rechtsform mit deinem Privatvermögen. Ein normales Depot wäre bei einer Pleite weg. Der geförderte Teil des Altersvorsorgedepots bliebe dir. Das ist ein Argument, das bei Selbstständigen oft unterschätzt wird.

Die Grenze ist allerdings eng: Geschützt sind nur bis zu 1.800 € Beitrag im Jahr plus Zulagen. Als Komplettschutz fürs Alter reicht das nicht. Andere geschützte Wege, etwa die Rürup-Rente, haben eigene Regeln.

Worauf du achten solltest

  • Kündigen hebt den Schutz auf. Wer vorzeitig an das Geld geht, muss die Förderung zurückzahlen, der Rest ist dann normal pfändbar.
  • Bei der Pfändung zählt der Stand der Förderung. Wer erst kurz vor Problemen viel einzahlt, ist nur im Rahmen der Förderung geschützt.
  • Rechtsprechung zum Altersvorsorgedepot fehlt noch. Wir gehen von denselben Regeln wie bei Riester aus.

Was passiert, wenn der Anbieter pleitegeht?

Das ist eine andere Frage, aber auch beruhigend: Fondsanteile in deinem Depot gehören nicht zum Vermögen des Anbieters und fallen nicht in seine Insolvenz. Bargeld auf dem Verrechnungskonto ist über die Einlagensicherung bis 100.000 € geschützt.

Häufige Fragen

Ist das Altersvorsorgedepot pfändungssicher? Der geförderte Teil ja: Beiträge bis 1.800 € im Jahr, Zulagen und Erträge darauf. Einzahlungen darüber und ausgezahltes Geld sind nicht besonders geschützt.

Fällt das Altersvorsorgedepot in die Privatinsolvenz? Der geförderte Teil nicht. Er ist nicht übertragbar und damit nicht pfändbar, deshalb gehört er nicht zur Insolvenzmasse.

Ist ein normales ETF-Depot auch geschützt? Nein. Ein normales Depot kann gepfändet werden und fällt in die Insolvenzmasse.

Kann der Insolvenzverwalter mein Altersvorsorgedepot kündigen? Den geförderten Teil nicht, weil er nicht zur Insolvenzmasse gehört. So hat es der Bundesgerichtshof für Riester entschieden.


Stand: 23.10.2026. Information, keine Rechts- oder Schuldnerberatung. Bei drohender Insolvenz hilft eine anerkannte Schuldnerberatung oder ein Anwalt.